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Mietanpassung wegen Corona

Der Mieter einer Gewerbeeinheit hat Anspruch auf Reduzierung der Miete geltend machen, wenn er während des ersten Lockdowns infolge der Corona-Krise den Betrieb schließen musste. Die Anpassung der Miete kann nach § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) verlangt werden.Dies komme aber nur dann in Betracht, wenn eine zur Unzumutbarkeit führende wirtschaftliche Beeinträchtigung vorliegt (AG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2020 – 45 C 245/20).

Mietanpassung wegen Corona

Der Mieter einer Gewerbeeinheit hat Anspruch auf Reduzierung der Miete geltend machen, wenn er während des ersten Lockdowns infolge der Corona-Krise den Betrieb schließen musste. Die Anpassung der Miete kann nach § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) verlangt werden.Angemessen ist regelmäßig eine Reduzierung der Miete auf die Hälfte (LG Mönchengladbach, Urt. v. 02.11.2020 – 12 O 154/20).

Mietanpassung wegen Corona

Der Mieter einer Gewerbeeinheit hat Anspruch auf Reduzierung der Miete geltend machen, wenn er während des ersten Lockdowns infolge der Corona-Krise den Betrieb schließen musste. Die Anpassung der Miete kann nach § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) verlangt werden. Dies kann außerdem einer Zahlungsklage des Vermieters einredeweise entgegengehalten werden (LG München I, Urt. v. 05.10.2020 – 34 O 6013/20).