Die Anzahl der Wohnungen in Deutschland hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So gab es im Jahr 2014 rund 41 Millionen Wohnungen, wovon 16,4 Millionen von ihren Eigentümern selbst bewohnt wurden. Das entspricht einer Eigentümerquote von 45,5 Prozent (Leerstandsquote 7,9 Prozent). Die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und gegenüber der Hausverwaltung regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die gesetzlichen Regelungen selbst sind jedoch vielfach unzureichend, so dass sich hier eine umfangreiche Rechtsprechung gebildet hat. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist für einen Rechtsanwalt, der hier beratend oder forensisch tätig ist, unumgänglich. Nur so können die Interessen des Mandanten bestmöglich vertreten werden.