0941/465233-0 info@fritzundpartner.com

Wohnungseigentumsrecht

Die Anzahl der Wohnungen in Deutschland hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So gab es im Jahr 2014 rund 41 Millionen Wohnungen, wovon 16,4 Millionen von ihren Eigentümern selbst bewohnt wurden. Das entspricht einer Eigentümerquote von 45,5 Prozent (Leerstandsquote 7,9 Prozent). Die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und gegenüber der Hausverwaltung regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die gesetzlichen Regelungen selbst sind jedoch vielfach unzureichend, so dass sich hier eine umfangreiche Rechtsprechung gebildet hat. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist für einen Rechtsanwalt, der hier beratend oder forensisch tätig ist, unumgänglich. Nur so können die Interessen des Mandanten bestmöglich vertreten werden.

Sie sind:

 

  • Wohnungseigentümer/Teileigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Hausverwaltung
  • Bauträger

Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümer (Beschlussanfechtungsklage)
  • Streitigkeiten wegen Mängel am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Streitigkeiten der Eigentümer untereinander oder mit der Gemeinschaft

Ihr Ansprechpartner für Wohnungseigentumsrecht

Christian Fritz