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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Als „Sozialrecht im formellen Sinn“ wird das Recht der Sozialgesetzbücher verstanden, während das „Sozialrecht im materiellen Sinn“ weitere Materien umfasst, die in anderen Gesetzen geregelt sind. Insgesamt soll das Sozialrecht zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen. Es hat den Zweck, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen.


Wir unterstützen Sie in der fast nicht zu überschaubaren Gesetzesregelung Ihre Rechte geltend zu machen und Sie vor Fehlentscheidungen der Verwaltung zu schützen.

Sozialrecht

 

  • Sozialhilfe
  • Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Familienleistungen
  • Elterngeld und Elternzeit
  • Unterhaltsvorschuss
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht

Siegfried Fritz