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Bau- und Architektenrecht

Bauvorhaben sind komplexe Angelegenheiten und fordern ein hohes Maß an technischem Verständnis der Akteure. Ist ein Vertrag zu fertigen oder kommt es zu einem Rechtsstreit gilt dies auch für die beteiligten Rechtsanwälte. Wir begleiten Sie kompetent und fachkundig durch sämtliche Verfahrensabschnitte des Bauvorhabens.

Sie sind:

 

  • Bauherr
  • Bauträger
  • Bauunternehmer (Generalunternehmer oder Generalübernehmer)
  • Subunternehmer/Handwerker
  • Architekt/Ingenieur
  • Baustofflieferant

Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • Streitigkeiten über Vergütungs- und Honoraransprüche (Werkvertrag oder HOAI)
  • Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche, insbesondere wegen Mängel
  • Streitigkeiten aus Bauverträgen nach BGB und nach VOB/B
  • Vertragsgestaltungen und –prüfungen
  • Der Abnahme von Werkleistungen
  • Der Kündigung von Bauverträgen
  • Insolvenz eines am Bauvorhaben Beteiligten

Ihr Ansprechpartner für Baurecht

Christian Fritz