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Mietrecht

Das Mietrecht unterscheidet im Wesentlichen zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Das Wohnungsmietrecht zeichnet sich durch gesetzlich verankerte Mieterrechte und eine mieterfreundliche Rechtsprechung aus. Es hat in letzter Zeit weiter stark an Relevanz gewonnen, besonders seit die Politik versucht, durch neue Gesetze den steigenden Mieten in Ballungszentren und Großstädten entgegen zu steuern. Gewerbeimmobilien sind komplexer als Wohnimmobilien und dienen häufig der Investition oder Gewinnerzielung. Im Gegensatz zum Wohnungsmarkt besteht bei der Ausgestaltung von gewerblichen Mietverträgen weitgehend Vertragsfreiheit.

Sie sind:

 
  • Investor der öffentlichen Hand (Bundes-, Landes- und Kommunalebene)
  • Investor der Privatwirtschaft
  • Vermieter/Mieter (Gewerbe/Wohnraum)
  • Verpächter/Pächter

Wir beraten und vertreten Sie bei:

 
  • Der Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere durch fristlose oder ordentliche Kündigung
  • Räumungsverfahren
  • Mieterhöhungen (Ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierung, Indexmiete und Staffelmiete)
  • Betriebskostenumlagen und -abrechnungen 
  • Vertragsgestaltungen und -prüfungen

Ihr Ansprechpartner für Mietrecht

Christian Fritz