Das Gesellschaftsrecht zählt zu einem der umfangreichsten Rechtsgebiete. Bereits bei der Unternehmensgründung ist eine fundierte juristische Beratung unumgänglich, denn Versäumnisse lassen sich nach Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages nur schwer nachholen. Aber auch bei Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern oder Mitgesellschaftern stellen sich immer wieder komplexe rechtliche Fragen, die einer Lösung bedürfen. Gerade hier ist sowohl eine rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung erforderlich.
Sie sind:
- Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, oHG oder KG)
- Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH)
- Geschäftsführer
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern
- Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer
- Vertragsgestaltungen und -prüfungen