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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ergänzt das normale Privatrecht und geht diesem mit spezielleren Regelungen vor. Für Kaufleute bestehen zahlreiche besondere Rechte aber auch Pflichten. Zu denken sei beispielsweise an die Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Versäumnisse in diesem Zusammenhang können für Kaufleute gravierende Rechtsfolgen nach sich ziehen, bis hin zum vollständigen Verlust ihrer Rechte. Eine kompetente und fundierte Beratung ist hier unerlässlich.

Sie sind:

 
  • Kaufmann/ -frau
  • Handelsvertreter
  • Vertragshändler
  • Prokurist

Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • Streitigkeiten aus einem Handelskauf
  • Streitigkeiten aus einem Handelsvertretervertrag

Ihr Ansprechpartner für Handelsrecht

Christian Fritz