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Zwangsvollstreckung

Sie haben Ihre Forderung erfolgreich durchgesetzt und einen Vollstreckungstitel erwirkt, wie zum Beispiel ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder ähnlichem und der Schuldner leistet dennoch keine Zahlung. Dann bleibt nur der Weg über die Zwangsvollstreckung. Denn die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen ist den staatlichen Vollstreckungsorganen vorbehalten. Die eigenmächtige Durchsetzung von Ansprüchen ist in der Regel verboten und kann sogar zum Schadensersatz verpflichten.


 

 

 

Es ist daher unumgänglich, die Hilfe der staatlichen Vollstreckungsorgane in Anspruch zu nehmen.

Wir vertreten Ihre Interessen bei der zwangsweisen Durchsetzung Ihrer vollstreckbaren Forderungen.

 

 

 

Diese Leistungen werden inzwischen von vielen Rechtsanwälten und Kanzleien nicht mehr angeboten.

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners melden wir auf Wunsch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und vertrete Ihre Interessen im Insolvenzverfahren des Schuldners.

Ihr Ansprechpartner für Zwangsvollstreckung

Christian Fritz