Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Bieter in allen Fragestellungen des Vergaberechts, insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen und bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Im Rahmen des primären und sekundären Rechtschutzes vertreten wir Auftraggeber und Bieter
- vor den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten und
- in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten.
Wir begleiten Unternehmen im gesamten Vergabeprozess und beraten diese
- bei der Prüfung von Vergabeunterlagen,
- bei der Erstellung von Angebotsschreiben und
- bei der Fertigung von Rügeschreiben.
Öffentliche Auftraggeber beraten wir
- bei der Klärung von Vorfragen,
- Entwicklung von Bewertungsmodellen,
- Behandlung von Bieterfragen und -rügen,
- bei der Angebotsauswertung,
- beim Ausschluss von Bietern und
- bei weiteren Fragen im Vergabeprozess.
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- Streitigkeiten aus einem Handelskauf
- Streitigkeiten aus einem Handelsvertretervertrag