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Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Urteilen vom 25.01.2017 die Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen über Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die Jahre 2012 und 2013 für unwirksam erklärt. (10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15). Arbeitgeber, die nicht freiwillig Mitglieder der SOKA-Bau sind, sind damit nicht verpflichtet für diese Jahre Beiträge zu leisten.