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Erbrecht

Zum Erbrecht, dessen Folgen regelmäßig auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat, gehört zum Einen das Erbrecht im engeren Sinne und zum Anderen das Pflichtteilsrecht. Aber auch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, hier insbesondere Testamente sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, wenn sie beizeiten durchgeführt werden, sind geeignete Mittel, um die Folgen eines Erbfalls für die Überlebenden so zu gestalten, dass Streitereien nicht entstehen können.

Wir beraten und unterstützen Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Testamente, Eheverträge und bieten Ratschläge, um den Bestand des Vermögens auch nach dem Tod des Erblassers zu sichern

Erbrecht:

 

  • Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen u. a. 
  • Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen gegen den Erben
  • Unternehmensnachfolge 
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmachten

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht

Siegfried Fritz